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Microgranulat gegen Eisenchlorose im Obst-, Wein-, Gemüse-, Beeren- und Zierpflanzenbau

Gehalt:
EDDHA Fe 6 %

Formulierung:
Microgranulat

Verpackung:
1 kg
Karton 10 x 1 kg


Anwendung:

Bodenbehandlung in Obst-, Wein- Gemüse- (speziell Salate und Spinat) und Beerenbau und in Baumschulen:
Leichte Chlorose: 300 g/a
Mittlere und starke Chlorose: 400 g/a
Anwendung vor Vegetationsbeginn oder im Weinbau verbunden mit der ersten Bodenbearbeitung.
Granulat streuen und einarbeiten oder Granulat im Wasser auflösen und giessen oder bei grossen Pflanzen (Bäume, Reben) mit einer Düngerlanze in den Wurzelbereich bringen (mind. 2 Stiche/m2).
Für Dauerwirkung und starke Chlorosen ist nur die Bodenbehandlung empfehlenswert.

Blattbehandlungen im Obst-, Wein- und Gemüsebau (speziell Salate und Spinat):
0,2 % (200 g/100 lt Wasser) als Zusatz zu Pflanzenschutzbehandlungen.
Die Höchstkonzentration beträgt 0,5 %.
Auf Reben mit einer mittelstarken Chlorose 2-3 separate Behandlungen mit 0,5 % alle 8 Tage durchführen, dabei ein Netzmittel zur Verbesserung der Blattaufnahme zusetzen.
Keine Blütebehandlungen.
Im Weinbau vor und nach der Blüte.
Im Obstbau nur 1. bis 3. Nachblütebehandlung; bei späteren Behandlungen kann Fruchtberostung auftreten.
Am besten abends behandeln.
Blattbehandlungen haben im Gegensatz zur Bodenbehandlung keine Dauerwirkung.

Topfpflanzen:
0,2 % (200 g/100 lt Wasser) auf feuchte Wurzelballen giessen.
Dosierung bei Hortensien: 1 %.
Bei starker Chlorose nach 8 Tagen wiederholen.
Beim Giessen die Blätter nicht treffen.

Rosen:
15 g/m2 vor Vegetationsbeginn streuen und einarbeiten oder begiessen.

Sträucher und Bäume:
10-20 g/m2 je nach Grösse ausstreuen und einarbeiten oder über den Wurzelbereich giessen.


Wichtige Hinweise:

Bei nicht fachgerechter Verwendung kann die Fruchtbarkeit des Bodens gefährdet, der Zustand der Gewässer und der Luft beeinträchtigt oder die Qualität der Pflanzen nachteilig beeinflusst werden.

Das Produkt darf nicht angewendet werden in Naturschutzzonen, Riedgebieten und Mooren, Hecken und Feldgehölzen, im Wald, an Oberflächengewässern und in der Zone S1 von Grundwasserschutzzonen.