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                                                 SDB Bor 150       FS Bor 150


Flüssiger Blattdünger zur Korrektur von Bormangel im Feld-, Obst-, Wein-, Gemüse- und Zierpflanzenbau 

Wirkstoff / Gehalt:
Bor 150 g/lt

Formulierung:
Flüssig

Verpackung:
10 lt


Anwendung:

Feldbau:
3-5 lt/ha in 400-600 lt Wasser

Getreide:
3-4 lt/ha ab Bestockung

Zuckerrüben:
1-2 Behandlungen à 2-3 lt/ha

Mais:
3 lt/ha ab 6-8 Blatt-Stadium

Raps:
3-5 lt/ha nach Beginn Schossen; Herbstanwendung nur bei starkem Bormangel

Kartoffeln:
3 lt/ha kurz vor Reihenschluss

Gemüsebau:
2-3 Behandlungen à 1,5-2 lt/ha
Abstand zwischen den Behandlungen 10-15 Tage, maximale Konzentration von 0,2 % nicht überschreiten.

Erdbeeren:
1 lt/ha vor der Blüte

Weinbau:
3 Behandlungen à 1 lt/ha:
1. Behandlung: Stadium G, Wachstum der Gescheine
2. Behandlung: Stadium H, Gescheine entwickelt
3. Behandlung: Stadium J, Beerenbildung

Kernobst:
3-4 Behandlungen à 1 lt/ha in 1000 lt Wasser
Nicht während der Blüte anwenden.
1. Behandlung: Knospen entwickelt
2. Behandlung: Nach der Blüte
3. Behandlung: Beginn Fruchtentwicklung
4. Behandlung: Nur bei starkem Mangel, Früchte nussgross


Wirkungsweise:

Die besten Resultate mit Bor 150 werden erzielt, wenn die Pflanzen optimal mit Wasser und den Hauptnährstoffen versorgt werden und keinen Stressbedingungen ausgesetzt sind.

Bor 150 wird über das Blatt aufgenommen. Für eine gute Wirkung muss die Spritzbrühe gut antrocknen. Es darf während 3 Stunden nach der Anwendung keine Niederschläge geben.


Mischbarkeit:

Bor-Dünger reagieren oft in Mischungen mit Pflanzenbehandlungsmitteln. Sofern eigene Erfahrungen fehlen, ist auf Mischungen zu verzichten.


Wichtige Hinweise:

Flüssigdünger wirken am besten, wenn sie am Morgen oder Abend oder bei bedecktem Himmel ausgebracht werden.

Bei nicht fachgerechter Verwendung kann die Fruchtbarkeit des Bodens gefährdet, der Zustand der Gewässer und der Luft beeinträchtigt oder die Qualität der Pflanzen nachteilig beeinflusst werden.

Das Produkt darf nicht angewendet werden in Naturschutzzonen, Riedgebieten und Mooren, Hecken und Feldgehölzen, im Wald, an Oberflächengewässern und in der Zone S1 von Grundwasserschutzzonen.

Lagerung: Temperaturen unter +4° C vermeiden.